Nachbarn liefern sich Zettel-Fehde und tapezieren Eingangstür: „Es hört die ganze Straße“ (2024)

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Von: Lennart Schwenck

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Musik sorgte für Missmut in einer Nachbarschaft. Statt das direkte Gespräch zu suchen, wurde die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses mit Zetteln überhäuft.

München – Die Nachbarschaft einer Straße brachte ihren Unmut über das klangvolle Ukulelen-Spiel eines oder einer Bewohnerin zum Ausdruck. Und zwar über kleine Zettelchen, angeheftet an die Eingangstür des vermeintlichen Wohnhauses eben jenes Ukulelenspielers. Ein User der Social-Media-Plattform Reddit teilte einen Schnappschuss der Eingangstür. Der Papierkrieg wurde jedoch derartig mehrseitig ausgetragen, dass am Ende von der Türe kaum noch etwas zu sehen war – die Zettelwirtschaft hatte obsiegt.

Was war passiert? Ein angehender Ukulelist verbrachte pro Tag einige Zeit, um sein Spiel zu verbessern. Mit anderen Worten: Er oder sie übte, was die Fingerkuppen hergaben. Dies brachte nun die Nachbarschaft auf die Barrikaden. Mit Für- und Widersprechern, Mediatoren und Diplomaten.

Wenn das Ukulelen-Spiel zu schlecht ist: Nachbarin reagiert genervt und schreibt Zettel

„An den bzw. die Mieter(in) mit dem Musikinstrument: Spätestens ab 20:00 Uhr wird das Musikinstrument bitte nicht mehr gespielt! (Vor ein paar Tagen wurde bis kurz vor 22:00 Uhr gespielt, gestern bis 21:00 Uhr !!!)“, ist auf einem der zahlreichen Zettel zu lesen.

Weiter schreibt die Verfasserin: „Viele Kinder schlafen um diese Zeit (inklusive meinen) und andere Menschen wollen in Ruhe auf dem Balkon sitzen, um zu entspannen. Rücksichtnahme ist geboten, ansonsten geht das nächste Mal eine Information an den Vermieter bzw. Polizei. Spielen Sie das Instrument bitte zukünftig tagsüber oder melden Sie sich bei einer Musikschule an!“

Ruhestörung und Mietrecht: Was gilt?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird der Begriff „Ruhestörung“ nicht explizit definiert. Allerdings spielen verschiedene Vorschriften des BGB eine Rolle, wenn es um den Schutz der Mieter vor unzumutbarem Lärm geht. Dabei stehen zwei BGB-Paragraphen im Vordergrund:

§ 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln: Diese Vorschrift ermöglicht es Mietern, die Miete zu mindern, wenn der Gebrauch der Mietsache durch Lärm beeinträchtigt ist. Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel anzeigen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.
§ 569 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Hierunter fällt auch die Kündigung wegen unzumutbaren Lärms. Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn die Ruhestörung so gravierend ist, dass das Mietverhältnis unzumutbar wird.

Obwohl es keine bundeseinheitlichen Regelungen für Ruhezeiten gibt, werden diese häufig durch Hausordnungen festgelegt. Typische Ruhezeiten, die in vielen Hausordnungen verankert sind, umfassen:

Nachtruhe: 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (regional unterschiedlich)
Sonntagsruhe: ganztägig

Quelle: Mietrecht.com

„Ukulelenhass“ löst Nachbarschafts-Fehde aus – mit großer Beteiligung

Der Grundstein für eine klassische Nachbarschaftsfehde war damit gelegt und es dauerte nicht lange, bis die erste Antwort weiteres anzettelte: „Hallo liebe Mieter*in mit dem Ukulelenhass, so wie du die Nachricht geschrieben hast, klang es gar nicht nach einer Bitte, obwohl die Nachtruhe doch erst um 22 Uhr beginnt. Außerdem wäre es auch vermessen, dass Sie alleine [...] die gesamte Nachbarschaft vertreten wollen.“

Weiter heißt es: „Sie haben bestimmt die Wohnungstür nicht finden können, um ihr persönliches Anliegen mit der betreffenden Person persönlich zu klären. An den/die Ukulelenbesitzer*in: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, vor allem nicht mit einer Ukulele in der Hand. Viel Spaß und Durchhaltevermögen beim Spielen.“

Klare Bitte im Nachbarschafts-Streit: Weniger Zettel, mehr persönlicher Austausch

Eine dritte Partei mischt sich ein und versucht zu schlichten: „Mich stört es nicht, wenn du außerhalb der Ruhezeiten etwas übst. Mach das nächste Mal das Fenster währenddessen zu.“

So weit, so gut. Aber es gibt noch weitere Personen, die ihre ganz persönliche Note zu diesem Zettelorchester beitragen möchten. Ein weiterer Anwohner schreibt: „Es gibt ein Recht auf Ruhe und Erholung in der eigenen Wohnung, jedoch keines am späten Abend seine Mitmenschen mit Lärm zu nerven!!! Empathie und Mitdenken sind gefragt!“

Nachbarn liefern sich Zettel-Fehde und tapezieren Eingangstür: „Es hört die ganze Straße“ (1)

Nachbarschaftliches miteinander gewünscht: „Prima, wenn die Nachbarn miteinander ins Gespräch kommen!“

Was so ein kleines Instrument, doch alles anrichten kann. Als wäre das nicht alles schon genug Briefverkehr, meldet sich nun ein wahrer Nachbarschaftsbotschafter zu Wort: „Prima, wenn die Nachbarn miteinander ins Gespräch kommen! Dem Wunsch nach einem ruhigen Zuhause werden sicher viele zustimmen. Auch ich sehne mich nach arbeitsreichen Tagen nach Entspannung und Ruhe.“

Der Verfasser schreibt weiter: „In den eigenen vier Wänden ist es unmöglich, Lärmbelastungen zu entgehen. Jeder sollte mal mit sich selbst ins Gericht gehen und hinterfragen, ob Möbelrücken, laute Musik, lautstarke Telefonate im Freien oder „Balkonorgien“, alles bis weit nach Mitternacht, eventuell andere stören könnte. Einigen Zeitgenossen ist es schlicht nicht bewusst, dass sie mit ihren nachlässigen Verhalten ein Ärgernis für ihr Umfeld sind.

„Ist es nicht besser, nicht nur auf eigene Rechte zu pochen, sondern neben einem sachlichen Gespräch mit dem ‚Störenfried‘ auch eigenes Handeln in den Blick zu nehmen? Nicht nur meckern, sondern machen und aufeinander zugehen.“ Immerhin: Die Bitte nach dem persönlichen nachbarschaftlichen Austausch wird von mehreren Seiten erbeten. Meist ist dies auch der deutlich einfachere und freundlichere Weg, bei dem sich Kompromisse finden lassen, anstelle von Polizei oder Vermieterinnen hinzuzuziehen. (ls)

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